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Pflanzen im Garten

Aufnahmebedingungen

Grundsätzlich

Voraussetzung zur Aufnahme und andauernden Mitgliedschaft ist

a) die Mitgliedschaft im Bund deutscher   Baumschulen (BdB) e.V. ; ausreichend ist, wenn der Betrieb aus einem BdB-Mitgliedsbetrieb entstanden ist, welcher nach wie vor Mitglied im BdB ist. Mitgliedschaft des Betriebes im BVE (Bundesverband der Einzelhandelsgärtner im Zentralverband Gartenbau), soweit der Betrieb vor dem 01. Januar 2008 nicht bereits Mitglied im BdB gewesen ist; in diesem Fall muss der Grundbeitrag an den BdB abgeführt werden. Mitgliedschaft im Bund deutscher Staudengärtner (BdS). Bei ausländischen Betrieben gilt die Mitgliedschaft im nationalen Baumschulverband (z.B. für Österreich die Bundesfachsektion Baumschulen; für die Schweiz der Verband der Schweizer Baumschulen) als ausreichend.

b) hauptberuflich der Absatz an Privatkunden in wirtschaftlichem Ausmaß einer Vollexistenz.

Der Antragsteller erkennt die Satzung des GartenBaumschulen BdB e.V. (GBV) in der jeweils gültigen Fassung an.

Diese Satzung (Stand vom 08. Januar 2008) gestattet unter Punkt 3.3, weitere Voraussetzungen zur Aufnahme und andauernden Mitgliedschaft festzulegen, die jedes Mitglied zu erfüllen hat.

 


 

Konkrete Forderungen

1. Größe:

Mindestens so groß, um

  • den geforderten Sortimentsumfang (mindestens Arten/Sorten: Laubgehölze 160; Nadelgehölze 50; Heckenpflanzen 15; Kletterpflanzen 15; Rosen 50; Obstgehölze   50; Stauden, Wasserpflanzen 120, Beet- und Balkonpflanzen) in geordneter, anschaulicher Weise in einer für das Tagesgeschäft ausreichenden Menge platzieren zu können
  • Platz- und Wegeflächen haben zu können, die einen für den Kundenverkehr ungehinderten Ablauf gewährleisten

Eine konkrete Mindest-Flächengröße für das Verkaufsgelände wird nicht vorgeschrieben.

Die Mitgliedschaft in dem GartenBaumschulen BdB e.V. (GBV) ist nicht an eine Mindestgröße der Produktionsfläche gebunden.

 

2. Ordnung:

Verkaufsflächen sollten für den Kunden erkennbar nach Waren- bzw. Angebotsgruppen gegliedert sein. Das Gliederungs-System als solches bleibt dem Mitglied überlassen. Aussagen auf Leitsystemen bzw. Angaben auf Schildern müssen der Realität entsprechen.

Bauliche Details - gleich welcher Art - sind in einem ordentlichen, gepflegten, ihre Funktion erfüllenden Zustand. Damit sind beispielsweise gemeint:

die aus Kundensicht problemlose Begehbarkeit der Wege auch bei widriger Witterung, Beeteinfassungen, Tische, Regale u.ä..

Waren zur Vorratshaltung (z.B. in Lagerräumen, Vorratseinschlägen, auf Abstellflächen) sind artikelweise sauber getrennt und mindestens positionsweise etikettiert.

Die Be- und Entwässerung, elektrischen Einrichtungen, Transportfahrzeuge aller Art sind in einem technisch ordentlichen Zustand, bestehende gesetzliche Auflagen sind voll erfüllt.

Werden Warengruppen angeboten, für deren Lagerung und Vertrieb gesetzliche Auflagen bestehen, z.B. Lebensmittel, Pflanzenschutz-Mittel, so sind diese zu erfüllen.

Die Öffnungszeiten sind am Haupteingang von außen lesbar angebracht.

Jede Art der Beschilderung und Auszeichnung, vom Firmenschild an der Straße bis zum Etikett an der Pflanze ist ohne Anstrengung lesbar und in einem technisch ordentlichen Zustand. Jeder Artikel im Verkaufsbereich ist den gesetzlichen Vorschriften entsprechend auszuzeichnen.

Überdachungen sind auch tatsächlich regendicht, die Sicherheit der darunter sich befindenden Personen ist zu jeder Zeit gegeben.

 

3. Pflanzen:

Die angebotenen Pflanzen entsprechen mindestens den Forderungen lt. FLL-Gütebestimmung, das gilt insbesondere für die Warengruppe Obstgehölze und bezieht sich ausdrücklich auch auf alle im Container bzw. Topf angebotenen Pflanzen.

Die angebotenen Pflanzen sind stets ausreichend mit Nährstoffen und Feuchtigkeit versorgt, so dass das Wachstum (Zuwachs) während der Vegetationsperiode dem in Produktionsquartieren entspricht, zumindest jedoch nahekommt.

Das Verhältnis Behältergröße zur Pflanzengröße entspricht guter fachlicher Praxis.

Alle Pflanzen werden frei von Dauerunkräutern angeboten und sind nahezu frei von Krankheiten und Schädlingen, bzw. ein evtl. Befall bewegt sich in einer für das An- und Weiterwachsen unerheblichen Größe. Absterbendes sowie totes Holz und ernsthaft befallene Triebe sind entfernt.

Die angebotenen Pflanzen sind dort, wo es artüblich erforderlich ist und guter fachlicher Praxis entspricht, gestäbt und gebunden. Gleiches gilt für notwendigen Rückschnitt. Die Forderungen zum Stäben, Binden und Rückschnitt betreffen insbesondere den Zeitraum vom Austrieb bis zum Laubfall.

Kein Mitglied ist verpflichtet, alle für Garten und Balkon wichtigen Warengruppen zu führen. Das spezielle Sortiment bleibt ihm überlassen. Doch muss sichergestellt sein, das es sich in Bezug auf Qualität und Reichhaltigkeit im Angebot von Gehölzen und Stauden für den Garten zu den Marktführern in seinem Einzugsbereich zählen kann. Dazu sollte das Sortiment der branchenaktuellen Situation entsprechen, insbesondere in Bezug auf Neuheiten und Raritäten.

Zum An- und Weiterwachsen notwendige Hilfsmittel wie Erden, Substrate, Dünger, Pflanzgefäße, Pfähle, Bindematerialien sind im Angebot enthalten.

Zweckmäßiges, umweltfreundliches Verpackungsmaterial ist in ausreichender Menge vorhanden.

 

4. Einrichtungen:

Sanitäre Einrichtungen sind ausreichend vorhanden und entsprechen in hygienischer und technischer Art aktuellen Erwartungen.

Die Zahl der Parkplätze reicht für den Durchschnitts-Bedarf aus. Für den Spitzenbedarf sind Ausweichparkplätze in zumutbarer Entfernung vorhanden.

Den Kindern werden kindgerechte, möglichst naturbezogene Spiel- und Betätigungsmöglichkeiten geboten, und zwar auf die Interessen unterschiedlicher Altersstufen bezogen.

 

5. Fachberatung:

Das Bedienungspersonal nimmt turnusmäßig an angebotenen bzw. empfohlenen Weiterbildungsmaßnahmen teil.

Den Kunden wird eine fachlich gewissenhafte Beratung in Gartenfragen (Bepflanzung, Pflege von Bäumen, Sträuchern, Stauden) geboten.

Dem dient eine entsprechend hergerichtete Beratungsecke (Bildmaterial, Fachliteratur, sonstige Utensilien, Sitzmöglichkeit) bzw. ein separater Beratungsraum.

Das Bedienungspersonal ist als solches erkennbar und trägt ein leicht lesbares Namensschild.

 

6. Image:

Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich dem Kunden als GartenBaumschule darzustellen, und zwar durch weitmöglichste Verwendung des Aktionszeichens, z.B. als Fahnen, und in jeder ihm möglichen anderen möglichen Form der Werbung wie auf Briefbögen, beim Leitsystem, in Anzeigen bis hin zur Visitenkarte sowie durch Einsatz der Eigenmarken.

 

7. Aktionen:

Kein Mitglied ist verpflichtet, an allen Aktions-Angeboten des GartenBaumschulen BdB e.V. (GBV) teilzunehmen, es darf sich aber auch nicht völlig ausschließen.

 

8. Austritt

Bei Austritt oder Ausschluß sind alle Aktionszeichen bis zum Datum des Endes der Mitgliedschaft zu entfernen bzw. es dürfen nach diesem Termin Werbemittel, Drucksachen oder sonstige mit dem Aktionszeichen versehene Dinge egal welcher Art nicht mehr zum Einsatz kommen.

Die Aufnahmebedingungen wurden auf der Gründungsversammlung des GartenBaumschulen BdB e.V. (GBV) am 17. Januar 1997 in Goslar durch die Mitglieder der Gründungsversammlung bestätigt, nachdem sie der "Ausschuss GartenBaumschulen" auf seiner Sitzung am 14. Januar 1997 in Goslar beraten und beschlossen hatte. Laufende Ergänzungen wurden eingearbeitet. Stand 4/2006